Hinweisgeberschutzgesetz
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie.
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Mit nachfolgendem Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, Verstöße gegen Straf- oder Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte melden. Voraussetzung ist immer, dass sich die Verstöße auf den Beschäftigungsgeber/das Unternehmen oder eine andere Stelle beziehen müssen, mit dem oder mit der die hinweisgebende Person selbst in beruflichem Kontakt stand oder steht (§ 3 Absatz 3 HinSchG).
Die Hinweise werden an eine benannte und zur Vertraulichkeit verpflichtete Person/Meldestelle weiter geleitet. Die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie der sonstigen in der Meldung erwähnten Personen bleiben gewahrt. Innerhalb einer 7-Tage Frist bestätigen wir dem Hinweisgeber seine Meldung, welche dann geprüft und entsprechende Folgemaßnahmen in die Wege geleitet werden. Innerhalb von 3 Monaten wird die hinweisgebende Person über ergriffene Folgemaßnahmen informiert. Dies ist nur möglich, wenn der Hinweisgeber auch seine Kontaktdaten mit angibt.